Elternbeiträge werden erlassen

 

Der Beschluss im vollen Wortlaut:

 

  1. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die aktuell wegen der coronabedingten Schließung der Kindertagesstätten gestundeten Elternbeiträge in voller Höhe zu erlassen.
  2. In diesem Zusammenhang sollen die Beiträge auch weiterhin monatlich betrachtet werden, mit Ausnahme des Zeitraums der Schließung im März (halber Monat). Eine Verrechnung gestundeter Elternbeiträge mit zukünftigen Beiträgen ist anzustreben.
  3. Falls auch in Zukunft coronabedingte Schließungen der Kindertagesstätten erforderlich sein sollten, kann der Gemeindevorstand ebenfalls die o.g. Verfahrensweise anwenden. Wenn es erforderlich sein sollte, legt der Gemeindevorstand nach Rücksprache mit dem Hessischen Städte- und Gemeindebund einen geänderten Satzungsentwurf vor.
  4. Einzelne Härtefälle können vom Gemeindevorstand entschieden werden.
  5. Der Gemeindevorstand soll im Gespräch mit der katholischen Kirche eine vergleichbare Regelung auch für die Kindertagesstätte St. Stephanus anstreben.