Akteneinsichtsausschuss wird zum Aktenmitnahmeausschuss

Was war passiert: Briel, in seiner Funktion als Vorsitzender des Akteneinsichtsausschusses und seine FWG-Kollegen hatten in der Gemeindeverwaltung verschiedene Akten eingesehen. Am Tag danach fiel auf, dass Teile der Akten fehlten. Unmittelbar eingeleitete Nachforschungen der Verwaltung brachten zu Tage, dass die besagten Unterlagen von den FWG - Gemeindevertretern widerrechtlich mitgenommen wurden.

Thomas Hein, dienstältester Gemeindevertreter der CDU, ist empört: „So etwas habe ich in meinen mehr als dreißig Jahren als Gemeindevertreter noch nicht  erlebt oder gar davon gehört. Die entsprechenden Akten sind ausweislich der Hessischen Gemeindeordnung ausdrücklich nicht für die unkontrollierbare Lektüre in privaten Wohnzimmern bestimmt“, stellt Hein fest. Und: Trotz umgehender Aufforderung zur unverzüglichen Rückgabe der Akten an die Gemeindeverwaltung wurden diese erst 24 Stunden später zurück gegeben. Hier stellt sich Hein die Frage, was in der Zwischenzeit mit den Unterlagen gemacht wurde und welche unbefugten Personen Zugriff oder Einblick hatten.

Der von der Gemeindevertretung gebildete Akteneinsichtsausschuss hat den Auftrag zu überprüfen, wie es zur kurzzeitigen Überziehung des Kassenkredites der Gemeinde im Jahr 2012 kommen konnte. Das Gesetz sagt ausdrücklich, dass Mitglieder eines Akteneinsichtsausschusses nur während der Dienstzeiten und nur in den Diensträumen der Gemeinde Einsicht nehmen dürfen. Damit soll sicher gestellt werden, dass vertrauliche Informationen, u.a. Steuerdaten der Einwohner, nicht in falsche Hände geraten.

War der Ausschuss in einer Eil- und Sondersitzung der Gemeindevertreter noch unmittelbar vor der Bürgermeisterwahl durch die FWG beantragt worden, hatte die Angelegenheit dann nach der Wahl plötzlich erstaunlich viel Zeit. Die Kosten der von der FWG initiierten Sondersitzung waren eine Verschwendung von Steuergeldern der Wöllstädter Bürger und Bürgerinnen. Das Thema hätte in der folgenden regulären Vertretersitzung vier Wochen später ohne zusätzlich zu bezahlende Sitzungsgelder abgehandelt werden müssen. Die Tatsache, dass die Akteneinsichtnahme dann erst Ende Januar 2013 stattfand, besagt alles über die angebliche Dringlichkeit.

Die CDU fordert nun schnellstmöglich Aufklärung zu diesem ungeheuerlichen Vorfall.